Unfall?

Was Sie als Geschädigter beachten sollten!

 

Sie hatten einen Autounfall und wissen nicht, was Sie machen sollen oder was Ihnen als Geschädigter Zusteht? Ihr Fahrzeug wurde durch ein anderes KFZ, ein Fahrrad oder durch ein anderes Ereignis schuldhaft beschädigt? Dann ist es Ihr gutes Recht einen Fachmann zur Hilfe zu nehmen um alle Fragen und Unannehmlichkeiten professionell und schnell abwickeln zu können.

Auch wenn man bei einem Unfall keine Schuld trägt, bringt ein solches Ereignis immer eine Menge Papierkram mit sich. Neben dem Aufwand, alle Anträge und Formulare auszufüllen, kommt es nicht selten vor, dass der Unfallgegner behauptet nicht schuld zu sein. In diesem Fall ist ein fachgerechtes Gutachten die Basis, Ihre Ansprüche beim Schaden-Verursacher und dessen Versicherung geltend zu machen.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden ist es meistens ratsam die Polizei hinzu zu rufen! Selbst wenn der Schaden optisch noch so klein wirkt, kann das enorme Auswirkungen haben und die Kosten schnell erhöhen. Um sich selbst und den Unfallgegner zu schützen, ist es von Vorteil den Unfall von Beamten dokumentieren zu lassen. Oft stellt sich dann schon heraus, ob die Abwicklung einfach oder kompliziert wird. Sobald jedoch ein Protokoll vorhanden ist, können Tatsachen im Nachhinein nicht mehr verdreht werden und Unklarheiten bleiben oft aus. Eine Protokollierung belegt Unfallort, Unfallzeit, Unfallhergang und Beteiligte. Sogar die Schuldfrage ist dann oft niedergeschrieben, wodurch später keine Komplikationen mehr auftreten sollten.

Um rechtlich abgesichert zu sein, können Sie einen Gutachter Ihrer Wahl zur Feststellung des Schaden-Umfanges und der Schaden-Höhe beauftragen. Dieses Recht können Sie auch dann noch in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung bereits einen Gutachter bestellt hat. Ein Gutachten kann auch bei Gericht als Beweismittel genutzt werden! Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat vor Gericht oft keine beweissichernde Funktion mehr.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf  der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen  (fiktive Abrechnung). Ich, als qualifizierter Sachverständiger bin neutral und  nicht an Weisungen irgendwelcher Institutionen wie Versicherungen, Behörden,  technischen Vereinen oder sonstigen Organisationen gebunden. Als KFZ- Sachverständiger mit langjähriger Berufserfahrung bin ich ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Kraftfahrzeug für Privatleute, Werkstätten und Rechtsanwälte.

Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren